Alles rund um die Therapie

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Terminvereinbarung

Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch, per SMS oder E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Bitte haben Sie Verständnis, dass während einer laufenden Therapiestunde keine Anrufe entgegengenommen werden können. Hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf der Mobilbox – ich melde mich verlässlich bei Ihnen.

Öffnungszeiten:

  • Montag: ab 15:00 Uhr
  • Dienstag: nach Vereinbarung
  • Mittwoch: nach Vereinbarung
  • Donnerstag: ab 15:00 Uhr
  • Freitag: ab 14:30 Uhr
  • Samstag: nach Vereinbarung
  • Sonntag: nach Vereinbarung
  • feiertags: nach Vereinbarung

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Verordnung

Für die Ergotherapie ist eine ärztliche Verordnung (von Fach- oder Hausärzt*in) notwendig.

Auf dieser müssen folgende Daten angegeben sein:

  • Name und Geburtsdatum der*des Patient*in
  • Diagnose
  • Anzahl und Dauer des Therapieblocks (z.B. 10 Einheiten x 60 Minuten).

Für die Durchführung eines Hausbesuchs ist es wichtig, dass dieser ausdrücklich auf der ärztlichen Verordnung vermerkt ist.

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Bewilligung der Therapie

Eine chefärztliche Bewilligung der Therapie ist aktuell nur bei der SVS und KFA erforderlich. Bei der ÖGK ist die chefärztliche Bewilligungspflicht bis mindestens 30. Juni 2027 ausgesetzt. Auch bei der BVAEB ist aktuell keine Bewilligung notwendig.

Bitte informieren Sie sich aber selbstständig nochmals bei Ihrer Krankenkasse.

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Ablauf der Therapie

Bitte bringen Sie die Verordnung, vorhandene Befunde sowie bequeme Kleidung beim Ersttermin mit.

Die erste Therapieeinheit dient dem gegenseitigen Kennenlernen (wo unter anderem alles Organisatorische gemeinsam besprochen wird) sowie dem Erfassen der Ausgangssituation. Dabei findet Folgendes statt:

  • Ein ausführliches Anamnesegespräch – gerne gemeinsam mit Eltern oder Angehörigen
  • Beobachtung und evtl. Durchführung gezielter Assessments
  • Gemeinsame Festlegung individueller Therapieziele

Die kommenden Einheiten stehen ganz im Zeichen des therapeutischen Prozesses.

In der letzten Einheit wird ein Abschlussgespräch stattfinden. In dem wird nochmals besprochen, wie die Therapie bestmöglich weiterhin im Alltag integriert werden kann, denn Ihr Alltag ist die beste Therapieform für Sie.

Sollten nochmals Einheiten notwendig sein, ist eine weitere ärztliche Verordnung für den nächsten Therapieblock erforderlich.

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Kosten

Als Wahltherapeutin rechne ich die Kosten direkt mit Ihnen nach 5 Therapieeinheiten ab.

  • Einzeltherapie 30 Minuten:
    52,00 €*
  • Einzeltherapie 45 Minuten:
    74,00 €*
  • Einzeltherapie 60 Minuten:
    98,00 €*

*Umsatzsteuerbefreiung: gemäß §6/1/19 UStG steuerfrei

Hausbesuchspauschale: 35,00 € bis 15 km

weitere Strecken: + 5,00 € je 12 km (berechnet wird ab Schwarzach im Pongau)

Kilometer-Geld: 0,50 € pro km (berechnet wird ab Schwarzach im Pongau)

Preis auf Anfrage: Gruppentherapien, Anpassung von Schienen, ausführliche Berichte, …

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Kostenrückerstattung

Nach Abschluss der Therapie können Sie bei Ihrer Krankenkasse sowie Ihrer Zusatzversicherung eine Kostenrückerstattung beantragen.

Die gesetzliche Kostenerstattung im Wahlbereich beträgt je nach Krankenkasse 80 % des Vertragstarifs. Auch die Hausbesuchspauschale sowie das km-Geld wird (teil-)refundiert. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse über aktuelle Tarife, da sich diese ändern können.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, übernimmt diese eventuell den Restbetrag.

Für Ihren Refundierungsantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein:

  • Verordnungsschein
  • Honorarnote
  • Zahlungsbestätigung

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.